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Tabak und Rauchen: Rechtliche Rahmenbedingungen
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Rechtliche Bestimmungen zum Rauchen an Orten mit Publikumsverkehr

Rechtliche Bestimmungen und Beschränkungen sowie gesellschaftliche Einstellungen zum Rauchen an Orten mit Publikumsverkehr sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In manchen Ländern ist das Rauchen so gut wie überall gestattet, während in anderen weit reichende Bestimmungen regeln, wo Erwachsene rauchen dürfen.

Auch wir sind der Auffassung, dass das Rauchen in Gebäuden mit Publikumsverkehr behördlich geregelt werden sollte. Bei der Erwägung von Beschränkungen des Rauchens in solchen Gebäuden sollten viele Faktoren berücksichtigt werden, darunter: 1) die Schlussfolgerungen von Gesundheitsbehörden, dass Passivrauchen Krankheiten verursacht (klicken Sie auf den Link auf der rechten Seite, wenn Sie weitere Informationen zum Thema Passivrauchen möchten); 2) der Grundsatz, dass Menschen die Wahl haben sollten, sich an Orten aufzuhalten, an denen das Rauchen gestattet ist oder diese zu meiden; 3) die Art der Räumlichkeit (Büro, Restaurant, Bar, öffentliches Verkehrsmittel); 4) die Möglichkeit für Geschäftsinhaber – insbesondere im Gastgewerbe – selbst flexibel entscheiden zu können, wie sie die Frage des Rauchen in ihren Geschäftsräumen regeln möchten; und 5) die Tatsache, dass es sich bei einem erheblichen Teil der Erwachsenen praktisch jeden Landes um Raucher handelt.

Faktoren wie diese werden bei der Regelung zahlreicher Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens normalerweise berücksichtigt. Eine solche Abwägung empfiehlt sich auch hier: Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, sollte das Rauchen in Gebäuden mit Publikumsverkehr weder uneingeschränkt erlaubt noch strikt verboten sein. Wir möchten mit Gesundheitsbehörden und anderen staatlichen Stellen zusammenarbeiten, um nationale Regelungen zu den Fragen des Rauchens bzw. des Nichtraucherschutzes in Gebäuden mit Publikumsverkehr zu formulieren.

Wir sind der Ansicht, dass Regelungen zur größtmöglichen Reduzierung von Tabakrauch für viele Orte mit Publikumsverkehr angebracht sind. Menschen sollten die Möglichkeit haben, Tabakrauch an Orten zu vermeiden, die sie aufsuchen müssen, z.B. in öffentlichen Gebäuden, in vielen Bereichen am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Regelungen sollten es Geschäftsinhabern jedoch gleichzeitig auch ermöglichen, erwachsenen Rauchern ansprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wo sie rauchen können. Wo Rauchen gestattet ist, sollten Geschäftsinhaber flexibel entscheiden dürfen, wie sie den Wünschen von Rauchern und Nichtrauchern am besten gerecht werden können, sei es durch getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher, separate Räume und/oder erstklassige Belüftung. Wir meinen auch, dass Rauchverbote in manchen Fällen (wie etwa in Schulen und Tagesstätten, wo sich Kinder aufhalten) angebracht sind.

Nach unserer Auffassung sollten die Behörden an Orten, an denen das Rauchen erlaubt ist, die Anbringung von Warnhinweisen vorschreiben, welche auf die Schlussfolgerungen von Institutionen des Gesundheitswesens hinweisen, nach denen Passivrauchen bei Nichtrauchern Krankheiten verursacht. Jeder kann dann für sich entscheiden, ob er sich an Orten aufhalten will, an denen das Rauchen gestattet ist.

Wir vertreten mit Nachdruck die Auffassung, dass das Rauchen im Freien gestattet sein sollte (mit Ausnahme ganz besonderer Situationen, wie z.B. im Falle von Einrichtungen im Freien, die hauptsächlich für Kinder gedacht sind).


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